Müllkippen am Straßenrand gehören fast schon zum Alltagsbild in Andalusien und nicht selten sieht man neben herumliegenden Cola Dosen, Plastikflaschen und anderen Abfällen auch den einen oder anderen ausrangierten Kühlschrank oder eine nicht mehr funktionstüchtige Waschmaschine in der Böschung liegen. Scheinbar sind sich noch immer Viele der ökologischen Folgen solcher Deponien nicht bewusst.
Von Marina AlieschAm 13. August ist nun eine EU-Norm zur Vermeidung von Elektro- und Elektronik-Abfällen in Kraft getreten, die Wiederverwendung, Recycling und andere Formen der Verwertung fördern und so gleichzeitig den wild deponierten Elektroschrott reduzieren soll. Dies ist auch dringend nötig, denn der Elektronikabfall wächst drei Mal schneller als andere Abfälle und meist beinhaltet er umweltverschmutzende Schadstoffe, die eine Spezialentsorgung erforderlich machen. Ein einziger Handyakku vermag es beispielsweise, tausende Liter Wasser zu verschmutzen, sollte seine Flüssigkeit ins Wasser geraten und vom Schaden, den auslaufende Kühlschrankflüssigkeit anrichten kann, wollen wir hier gar nicht erst sprechen.
Das Gesetzt über das Recycling von Elektrogeräten, das in Spanien kurz RAEE (Residuos de Aparatos Eléctricos y Electrónicos) genannt wird, sorgt dafür, dass die Hersteller nicht nur für die Produktion, sondern auch für die Entsorgung gebrauchter Geräte zuständig sind und es verpflichtet die Verkäufer, ausgediente Geräte beim Kauf von neuen zurückzunehmen und sachgerecht zu entsorgen.
Auch der Käufer muss laut Gesetz Verantwortung für seinen Elektromüll übernehmen. Wenn er seine Altgeräte nicht beim Kauf von neuen im Geschäft zurückgibt, kann er sie entweder an den ausgewiesenen Sammelstellen, den „puntos limpios“, abgeben oder, wenn es sich um größere Geräte handelt, kann man sich die Geräte abholen lassen.
Der Handel ist nun dabei die Vorraussetzungen für diesen neuen Service zu schaffen, damit das für ende 2006 gesetzte Ziel von vier Kilo recyceltem Elektromaterial pro Kopf erreicht werden kann.
Der Verwaltungschef des Corte Inglés in Málaga, Antonio Isern, kündigt nicht ganz ohne Stolz an, dass die Kunden künftig die Möglichkeit haben, ihre alten Geräte in den Sammelcontainern des Kaufhauses abzugeben oder für größere Geräte vom hauseigenen Abholservice Gebrauch zu machen.
Natürlich haben diese Verbesserungen auch ihren Preis. Die Hersteller, die den Großteil der Kosten tragen, werden den Produktpreis entsprechend dem Gewicht und dem Wiederverwertungsaufwand anheben. Man kann von einer Preissteigerung von einem bis fünf Prozent ausgehen.
Einige Herstellerfirmen wie Braun, Elektrolux, HP und Sony haben sich übrigens schon vor drei Jahren entschlossen, die Auflagen dieses Gesetzes freiwillig zu erfüllen und haben gemeinsam die European Recycling Platform (ERP) ins Leben gerufen. Für sie dürfte es nun keine weiteren Änderungen mehr geben.
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für folgende Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten:
Haushaltsgroß- und -kleingeräte;
IT- und Telekommunikationsgeräte;
Geräte der Unterhaltungselektronik;
Beleuchtungskörper;
elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge);
Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte;
medizinische Geräte (mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte);
Überwachungs- und Kontrollinstrumente;
automatische Ausgabegeräte.