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08:57 Dienstag 6. Januar 2009

Das Sondereigentum bei Immobilien (XXXV)

Organe der Eigentümergemeinschaft

Dem Verwalter bzw. dem Verwalter-Sekretär obliegt es:
f) Alle anderen Aufgaben, die ihm von der Eigentümerversammlung übertragen werden, wahrzunehmen.

d) Der Verwalter (9)

Der Aufgabenbereich des Verwalter-Sekretärs beschränkt sich nicht auf die Aufgaben, die unter Buchstaben a) bis e) vom Artikel 20 des spanischen Wohnungs- oder Sondereigentumsgesetzes (Ley de Propiedad Horizontal) beinhaltet sind. Absatz f) ermöglicht, dass der Verwalter von der Eigentümergemeinschaft neue Aufträge bekommt. Es bestehen auch andere Aufgaben, die in der Regel vom Verwalter vorgenommen werden, auch wenn dieser keinen ausdrücklichen Auftrag der Eigentümerversammlung hat.

Als Aufgaben, die nicht von den Absätzen a) bis e) vom Artikel 20 des spanischen Wohnungs- oder Sondereigentumsgesetzes (Ley de Propiedad Horizontal) betroffen sind, könnte man unter vielen anderen folgende nennen:

  • Verwaltung von Gemeinschaftseigentum, das von Dritten gemietet wird.
  • Bekanntgabe der von dem Präsident einberufenen Eigentümerversammlung.
  • Abschließung von Versicherungsverträgen.
  • Einforderung von nicht gezahlten Eigentümerbeiträgen.
  • Verwaltung gemeinschaftlicher Interessen.
  • Arbeitsrechtliche und steuerliche Beratung.
  • Anstellung eines Hausmeisters oder Gärtners.
  • Einleitung eines Mahnverfahrens gegen Eigentümern mit ausstehenden Beiträgen usw.

Mit diesem Artikel endet Kapitel VII (Organe der Eigentümergemeinschaft) der Serie „Das Sondereigentum bei Immobilien“. Seit  November 2003 und mit 26 Artikeln habe ich versucht Ihnen die Einzelheiten der Vertretung und Verwaltung der Eigentümergemeinschaft im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit der verschiedenen Organe der Eigentümergemeinschaft heranzubringen.
Die Serie „Das Sondereigentum bei Immobilien” ist aber noch nicht beendet. Es gibt noch viele wichtige Themen, wie z. B., die Haftung der Eigentümergemeinschaft, die für den Leser und Sammler dieser Serie sehr interessant sein werden.

Dr. Frühbeck
Abogados y Economistas
Ramón Gómez de la Serna, 22
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29600 Marbella
Tel.:+ 34 95 276 52 25
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