Dr. Wolf-Ruthart Born, Deutschlands neuer Botschafter in Madrid, wurde am 11. August 1944 in Görlitz geboren. Familienstand: verheiratet, zwei erwachsene Kinder.
1965 machte Wolf-Ruthart Born sein Abitur, war von 1965-1967 als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. In Saarbrücken und am Amherst College in Massachusetts studierte er Rechtswissenschaften und Geschichte sowie Internationale Beziehungen und Romanistik. 1971 legte er die 1. Juristische Staatsprüfung ab, leistete 1972 bis 1975 juristische Vorbereitungsdienste in Bologna und Barcelona und machte 1975 sein 2. juristisches Staatsexamen.
Mit der Attaché-Ausbildung im Auswärtigen Amt nahm die berufliche Laufbahn Dr. Borns ihren Anfang. Während er (bis 1979) an der Botschaft in Khartum als Leiter des Presse- und Kulturreferats arbeitete, promovierte er zum Dr. jur. (Völkerrecht, Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten). Die nächste Station war die deutsche Botschaft in Buenos Aires. Von 1983 bis 1985 war Dr. Born, vorübergehend zurück in der Heimat, im Bundeskanzleramt tätig. London war im Jahr 1986 die nächste Station, woran sich 1987 – 1989 eine weitere Periode im Auswärtigen Amt als stellvertretender Leiter des Mittelmeer- und Türkeireferats anschloss. 1989 wurde Dr. Born als Ständiger Vertreter für drei Jahre nach Pretoria entsandt. 1992 erneut im Auswärtigen Amt, leitete er bis 1997 das Referat für Auslandsrechts-, Visum- und Schengenfragen. Nachdem er 1999 sein dortiges zweijähriges Amt als Leiter der Unterabteilung für Konsularfragen und stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung aufgab, vertrat Dr. Wolf-Ruthart Born zum ersten Mal die Bundesrepublik Deutschland als Botschafter in Mexiko (bis 2003). Anschließend wurde er als Botschafter nach Ankara berufen. Von dort aus ist er nun nach Madrid gekommen und seit dem 1. März 2006 der Botschafter unseres Landes.
Bienvenido in Spanien, und Buen Servicio, Dr. Born!
Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland informiert:
Die bereits vor einiger Zeit angekündigte Neuordnung der konsularischen Präsenz der Bundesrepublik Deutschland in Südspanien wird mit Wirkung vom 01. April 2006 umgesetzt.
Ab diesem Datum erhält das bisherige Konsulat Sevilla den Status eines Generalkonsulats. Es wird weiterhin von Generalkonsul Dr. Michael Richtsteig geleitet.
Gleichzeitig erhält das bisherige Generalkonsulat Málaga den Status eines Konsulats. Die Leitung wird Konsul Georg Hagl übertragen, der die Dienststelle in Málaga bereits bisher interimistisch geleitet hat.