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Merkblatt für deutsche Altersresidenten in Spanien
1. Antworten auf die häufigsten Fragen:
Rentenversicherung
Frage: Habe ich Nachteile bei meiner Rentenversicherung, wenn ich dauerhaft in Spanien lebe?
Antwort: Nein! Ihre Rente wird wie bisher von der Deutschen Rentenversicherung auf ein Konto Ihrer Wahl in Deutschland oder Spanien überwiesen. Es gibt grundsätzlich keine Rentenkürzungen. Ausnahme: sog. Fremdrenten und Renten für Zeiten aus dem ehemaligen Reichsgebiet. Diese Renten werden nicht ins Ausland exportiert, weil sie den Zweck haben, die Rentenempfänger besser in Deutschland zu integrieren. Hiergegen laufen allerdings z.Zt. Verfahren vor dem EuGH.
Frage: Werden unsere Renten durch die Reformmaßnahmen in Deutschland gekürzt?
Antwort: Die Bundesregierung hat beschlossen, dass es in dieser Legislaturperiode keine Rentenkürzung geben wird. Vor allem aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und der Rentenlaufzeiten, die sich seit 1960 verdoppelt haben, sind allerdings die Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Rentenfinanzen unabweisbar. Dadurch wird das Rentenniveau mittel- und langfristig deutlich absinken. Vor allem die heute aktive Generation muss deshalb zusätzlich privat oder betrieblich Altersvorsorge treffen.
Frage: Wie wird meine Rente besteuert?
Antwort: Die gesetzliche Rente von Altersresidenten wird nach dem deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen (BGBl. II 1968, S. 9 ff.) in Spanien versteuert. Eine Steuererklärung ist ab einer Rente von 8.000,- Euro jährlich abzugeben. Es gibt Freibeträge, die von den persönlichen Verhältnissen abhängen. Die spanischen Steuerbeamten helfen bei der Ausfüllung der Formulare (Termin vereinbaren!). Übrigens: Auch in Deutschland werden Renten versteuert. Bisher ist dies bereits in Höhe des sog. Ertragsanteils der Fall, und seit 2005 beginnt der stufenweise Übergang von 50 % der Rente bis zur vollen Rentenbesteuerung, die bis 2040 erreicht sein wird. Deutsche Beamtenpensionen werden schon bisher voll versteuert, und zwar unabhängig vom Wohnort stets in Deutschland.
Krankenversicherung der Rentner:
Frage: Wie sieht es aus mit der Krankenversicherung, wenn ich dauerhaft in Spanien lebe?
Antwort: Sie werden nach europäischem Recht (Verordnung 1408/71) so behandelt, als wären sie in Spanien versichert. Mit der Bescheinigung E 121 Ihrer deutschen Krankenkasse gehen sie zur spanischen Krankenkasse Ihres Wohnortes. Dort erhalten sie die spanische Versicherungskarte. Damit können Sie alle Ansprüche in Spanien geltend machen, die auch Spaniern zustehen, z.B. ggf. auch Zuzahlungsbefreiungen für Medikamente. Sie müssen sich aber - wie ein Spanier - an die spanischen Regeln halten, also zu den Vertragsärzten und Vertragseinrichtungen der spanischen gesetzlichen Krankenversicherung gehen.
Frage: Kann ich mich weiterhin in Deutschland behandeln lassen?
Antwort: Ja! Obwohl dies nach den europäischen Regeln nicht vorgesehen ist, hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Rentnern, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, auch bei Wohnsitz im Ausland alle Ansprüche in Deutschland erhalten bleiben. Ihre gesetzliche Krankenkasse stellt Ihnen daher auf Antrag die neue elektronische Gesundheitskarte auch dann aus, wenn sie dauerhaft in Spanien wohnen.
Frage: Kann ich auch zu einem deutschen Privatarzt gehen, der seine Praxis in Spanien hat, aber nicht dem spanischen Gesundheitssystem angehört?
Antwort: Grundsätzlich können Sie das. Ihnen werden aber von Ihrer deutschen Krankenkasse höchstens die Kosten erstattet, die der Krankenkasse auch beim Vertragsarzt entstanden wären. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie sich vorher mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
Frage: Was hat es auf sich mit der neuen EHIC-Karte?
Antwort: Die EHIC-Karte ist die europäische Krankenversicherungskarte, die das alte Formular E 111 ersetzt und bei nur vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland das Recht nachweist, auch dort Leistungen zu Lasten der deutschen Krankenversicherung zu erhalten. Sie wird in der Regel auf die Rückseite der neuen elektronischen Karte gedruckt.
Frage: Gibt es Besonderheiten, wenn ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bin?
Antwort: Nein. Sie sind dann in der Regel übrigens auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Sie genießen die gleichen Rechte wie ein Pflichtversicherter, über die Formalitäten unterrichtet Sie Ihre Krankenversicherung.
Pflegeversicherung:
Frage: Kann ich als Altersresident in Spanien Pflegegeld erhalten?
Antwort: Ja! Altersrentner haben in der Regel die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt und erhalten
daher das ungekürzte Pflegegeld der Stufen I (205,- Euro) II (410,- Euro) und III (665,- Euro). Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Träger der deutschen Pflegeversicherung festgestellt, der ortsansässige Ärzte mit der Begutachtung beauftragt oder eigene Ärzte entsendet. Das Pflegegeld wird sowohl bei vorübergehendem, als auch bei dauerhaftem Aufenthalt in Spanien gezahlt. Familienangehörige sind – wie in der Krankenversicherung – mitversichtert.
Frage: Erhalte ich auch Sachleistungen und Hilfsmittel?
Antwort: Sachleistungen, also etwa Betreuung in Pflegeeinrichtungen, können ihrer Natur nach nicht nach Spanien exportiert werden. Sie sind auf die deutschen Verhältnisse zugeschnitten. Deutsche soziale Dienste können nicht in Spanien Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Auch Hilfsmittel, wie z.B. ein Rollstuhl, werden nicht nach Spanien geleistet.
Frage: Was ist mit den Leistungen der künftigen spanischen Pflegeversicherung?
Antwort: Die in dem neuen Gesetz, das voraussichtlich zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt, vorgesehenen Sachleistungen werden die deutschen Altersresidenten ebenso in Anspruch nehmen können wie Spanier. Die evtl. spanischen Geldleistungen werden aber nicht an die deutschen Altersresidenten gezahlt. Allerdings wird demnächst die Frage zu stellen sein, ob neben einer funktionierenden spanischen Pflegeversicherung weiterhin Pflegegeld aus Deutschland gezahlt werden kann. Nach den europäischen Rechtsvorschriften werden Geldleistungen nämlich nur exportiert, wenn keine Sachleistungen vor Ort erbracht werden.
Deutsch-Spanische Rente:
Frage: Welche Folgen hat es, wenn ich eine deutsche und eine spanische Rente beziehe?
Antwort: Die Folgen können erheblich sein. Wer mindestens 1 Jahr Versicherungszeiten in Spanien hat, gilt nicht mehr als Versicherter des Herkunftsstaates, sondern fällt ganz in die Zuständigkeit des Wohnstaates. Er erhält also alle spanischen Leistungen wie ein Spanier. Die Regelung, dass er neben den spanischen Leistungen auch die deutschen Leistungen in vollem Umfange geltend machen kann, findet dann keine Anwendung mehr. Auch der Anspruch auf deutsches Pflegegeld entfällt, dafür kann aber ggf. spanisches Pflegegeld gezahlt werden. Diese auf den ersten Blick befremdlichen Konsequenzen sind darauf zurückzuführen, dass bei einer Zuständigkeit mehrerer Staaten die Regeln eines Staates gelten müssen, und dabei wurde sinnvollerweise der Wohnsitzstaat festgelegt.
Kindergeld:
Frage: Kann ich als Rentner in Spanien auch deutsches Kindergeld erhalten?
Antwort: Ja! Für das Kindergeld gilt das Land der Beschäftigung, so dass deutsche Arbeitnehmer in Spanien kein deutsches Kindergeld erhalten. Die Rente gilt aber als Beschäftigung in Deutschland, so dass Kindergeld auch nach Spanien ausgezahlt werden kann. Wenn zugleich ein Anspruch nach spanischem Recht besteht, wird allerdings nur der Unterschiedsbetrag zum deutschen Kindergeld gezahlt.
Sozialhilfe:
Frage: Kann ich deutsche Sozialhilfe in Spanien erhalten?
Antwort: Nein, deutsche Sozialhilfe wird grundsätzlich nur in Deutschland gezahlt. Wenn Altersresidenten in Not geraten, können sie entweder die bekannten spanischen Hilfen in Anspruch nehmen, oder sie müssen nach Deutschland zurückkehren. Ausnahmen gibt es nur unter sehr engen Voraussetzungen (z.B. außergewöhnliche Notlage und zugleich stationäre Betreuung oder schwere Pflegebedürftigkeit, so dass eine Heimkehr nicht möglich ist). Rentner mit Wohnsitz in Deutschland erhalten statt der Sozialhilfe die sogenannte Grundsicherung. Sie wird nicht ins Ausland gezahlt.
Wohnsitz in Spanien:
Frage: Soll ich mich offiziell als Dauerresident in Spanien melden?
Antwort: Abgesehen davon, dass Sie dazu gesetzlich verpflichtet sind, sollten Sie das im eigenen Interesse unbedingt tun! Viele spanische Vergünstigungen sind daran geknüpft, dass Sie Ihren Wohnsitz im Land nachweisen können, und Sie helfen damit auch den spanischen Gemeinden, notwendige Hilfsstrukturen aufzubauen. Nachteile brauchen Sie im Hinblick auf Ihre deutschen Rechte nicht zu befürchten.
Frage: Wie melde ich mich an?
Antwort: Hierzu müssen Sie sich an das Rathaus (ayuntamiento) Ihres Wohnortes in Spanien wenden. Für die Anmeldung (empadronamiento) benötigen Sie in der Regel einen Reisepass und einen Nachweis über die Wohnung (Mietvertrag oder Nachweis von Grundeigentum). Einen Nebenwohnsitz in Spanien können Sie nicht anmelden. In Deutschland melden Sie sich entsprechend in der Gemeinde Ihres letzten Wohnsitzes ab.
Frage: Was ist mit der „Tarjeta de Residencia“?
Antwort: Die „Residencia“ ist die EU-Aufenthaltsgenehmigung für Altersresidenten, die das Ausländeramt erteilt. Nach europäischen Rechtsvorschriften (RL 2004/38/EG) kann eine solche Genehmigung seit dem 1. Mai 2006 aber von EU-Senioren nicht mehr verlangt werden. Es ist aber oft gleichwohl vorteilhaft, neben dem deutschen Reisepass auch einen spanischen Ausweis zu besitzen. Auf Antrag wird EU-Staatsangehörigen die „tarjeta en régimen comunitario“ weiterhin ausgestellt. Es sind dazu neue spanische Regelungen in Vorbereitung. Voraussichtlich müssen Sie sich künftig innerhalb von drei Monaten nach der Einreise im „Registro Central de Extranjeros“ (bei der Ausländerbehörde geführt) eintragen lassen; dazu genügt die Vorlage Ihres Reisepasses.
Noch Fragen?
Frage: An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Antwort: Die Botschaften und Konsulate sind als erste Anlaufstelle selbstverständlich für Sie da. In Angelegenheiten Ihrer Sozialversicherung können Sie aber in der Regel nur auf andere Stellen verwiesen werden, die über die nötige Fachkompetenz verfügen. Am besten ist es daher, wenn Sie sich selbst unmittelbar an die zuständigen Stellen wenden. Achten Sie auch auf Hinweise in der örtlichen deutschsprachigen Presse auf Sprechtage der deutschen Rentenund Krankenversicherung.
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