Interview mit den Herren Matthias Wohlfahrt, Thomas Steinmetz und Conde Rudi Aktuelle: Meine Herren, Sie und einige andere haben sich zusammen gefunden, um aktiv dazu beizutragen, dass die an der Costa del Sol und insbesondere die in Marbella lebenden Ausländer auch von ihrem kommunalen Wahlrecht Gebrauch machen. Warum setzen Sie sich hierfür ein?
Conde Rudi: Am 27. Mai 2007 sind Regionalwahlen. Bei Regionalwahlen können auch Bürger der EU-Mitgliedsstaaten und die norwegischen Bürger wählen, wenn sie im Einwohnerregister (padrón) eingetragen und im Wählerverzeichnis (censo electoral) aufgeführt sind.
Wir sind eine kleine Gruppe, die die ausländischen Ansässigen dazu ermutigen möchten von ihrem kommunalen Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Diese Initiative wurde von Thomas Steinmetz, Matthias Wohlfahrt und mir selbst ins Leben gerufen. Mittlerweile konnten wir Ricardo Bocanegra Sanchez; den Vizepräsidenten der Pressevereinigung der Costa del Sol, Herrn Jesper Sander Pedersen; den Direktor des Radiosenders Onda Cero, Herrn José Navajas Trobat zugewinnen. Wir stehen ebenfalls im Kontakt mit der Ausländerbehörde des Ayuntamientos.
Aktuelle: Was muss ich tun, um bei den Kommunalwahlen zu wählen?
M. Wohlfahrt: Sie müssen im Einwohnermelderegister Ihrer Gemeinde eingetragen sein, und Ihren Willen manifestiert haben auch wählen zu wollen.
Zur Anmeldung müssen Sie das Formular “Padrón de Habitantes” ausfüllen unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses, sowie eines Nachweises darüber, wo Sie wohnen (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis). Gleichzeitig zum Akt der Anmeldung müssten Sie ein Formular vorgelegt bekommen, welches Sie ebenfalls ausfüllen, wenn Sie wählen wollen.
“Censo electoral de ciudadanos de la unión Europea, no españoles, residentes en España”.
Bitte versichern sie sich, ob das Wahlformular auch tatsächlich ausgefüllt wurde als Sie sich seinerzeit gemeldet haben. Wenn nicht – so holen Sie dies einfach nach – !!
In San Pedro de Alcántara wird bei der Anmeldung seit 1996 das Wahlformular automatisch mit vorgelegt. Es betreut Sie dort eine sehr nette Mitarbeiterin die Deutsche ist. Also: Einmal müssen Sie zum „Ayuntamiento“ gehen, um sich zu versichern, ob Sie sowohl im padrón (Einwohnermelderegister) als auch im Wahlverzeichnis (censo electoral) eingetragen sind. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch gleich überprüfen, ob die sonstigen Angaben (noch) stimmen. Wenn die Daten nicht aktuell sind kann es sein, dass Sie aus dem Melderegister gestrichen wurden. Allein um dies festzustellen ist ein einmaliger Besuch beim „Ayuntamiento“ sinnvoll.
Aktuelle: Welche Vorteile hat man, wenn man sich durch das Ausfüllen des Wahlformulars in die Wahllisten eintragen lässt?
T. Steinmetz: Wir sollten dazu übergehen uns konstruktiver und aktiver mit den Problemen unserer Heimatstadt auseinanderzusetzen. Organisierte Kriminalität, Korruption, schlechte Straßen, etc. sind Probleme, die uns alle angehen. Wir Ausländer werden davon teilweise härter getroffen, da wir fast ausschließlich in Urbanisationen leben, die bzgl. der Infrastruktur wohl von der Gemeinde vergessen wurden. Um uns zu artikulieren brauchen wir ein politisches Gewicht, so funktioniert unsere Demokratie nun einmal. Da wir keine eigene Partei haben, und diese auch nicht unbedingt benötigen, müssen wir uns aus dem Angebot die aussuchen, die unseren Bedürfnissen am nächsten kommt. Derzeit sind ca. 15.000 ausländische Mitbürger in Marbella registriert, obwohl es in der Realität sicherlich viele mehr sind. Sollten nur 50 Prozent aller bereits registrierten ausländischen Residenten zur Wahl gehen, sprechen wir ein gewichtiges Wort mit, wer die absolute oder einfache Mehrheit im Gemeinderat inne haben wird. Dessen sind sich die Parteien besser bewusst. Deshalb rufen wir die Parteien auf, sich mit uns auseinanderzusetzen. Sie alle rufen wir auf, Ihre eigene Zukunft durch die Abgabe Ihrer Stimme mitzugestalten und uns Gewicht zu geben, mit den politischen Kräften bzgl. unsere Belange zu verhandeln.
Conde Rudi: Wir benötigen eine bessere Integration unserer Bedürfnisse in den Entscheidungsprozess unserer Gemeinde. Deshalb kämpfen wir für eine vollwertige Abteilung in der Gemeindeverwaltung, die sich ausschließlich um die Belange der Urbanisationen kümmert. Ferner sollte die Gemeinde einer öffentlichen Buchführungspflicht unterliegen, womit die Korruption einfacher einzudämmen ist. Es sollte nicht mehr möglich sein, dass eine natürliche Person mehrere Ämter in der Verwaltung begleitet. Sicherlich geht uns auch vor allem darum unser aller Leben wieder sicherer zu gestalten und den Ruf von Marbella weltweit zu verbessern.
Aktuelle: Herr Rechtsanwalt Wohlfahrt, wer kann bzw. muss sich anmelden?
M. Wohlfahrt: Ab 183 Tagen Aufenthalt in Spanien müssen Sie sich anmelden. Natürlich können Sie sich auch anmelden, wenn Sie weniger Zeit im Land verbringen.
An dieser Stelle wird man normalerweise gefragt, ob man durch die Anmeldung, wie oben besprochen, steuerliche Nachteile erleiden könnte. Hierzu ist zunächst zu sagen, dass man nicht wählen kann, ob man sich anmeldet, sondern dass hierzu eine Verpflichtung besteht. Die Anmeldung als solche löst keine steuerlichen Konsequenzen aus. Die steuerlichen Regeln, wonach festgestellt wird, ob jemand sein Welteinkommen in Spanien oder in einem anderen Land zu versteuern hat, haben mit den melderechtlichen Regelungen nichts zu tun.
Natürlich muss ein ausländischer Ansässiger, der z.B. eine Immobilie im Eigentum hat, Vermögenssteuer und eine fiktive Einkommenssteuer gem. Formular 214 bezahlen. Dies dürfte bekannt sein. Weiterreichende Konsequenzen gibt es jedoch nicht.
T. Steinmetz: Soweit ich weiß, gibt es die Residencia nicht mehr.
M. Wohlfahrt: Stimmt, die Residencia ist in der letzten Zeit Anlass vieler Spekulationen gewesen. Man muss wissen, dass die Residencia früher einer Aufenthaltsgenehmigung glich. Im vereinten Europa gibt es so etwas nicht mehr und insofern ist die Residencia soweit aufgeweicht worden, dass man sie nicht mehr braucht. Leider lehrt uns die Praxis ein anderes. Wie so oft hinkt die Verwaltung der Gesetzgebung hinterher. Ich kenne Personen, die in ihrem Pkw einen Gesetzesauszug mitführen, wonach sie die Residencia nicht mehr brauchen (für evtl. Polizeikontrollen).
Auch für steuerliche Zwecke ist die reine Vorlage der “Plastik”-Residencia wirkungslos. Die Frage, ob jemand in den Genuss der Residenten-Kapitalgewinnsteuer oder nicht Residenten-Kapitalgewinnsteuer kommt, stellt sich ab 2007 sowieso nicht mehr, da mit einem einheitlichen Steuersatz gerechnet werden kann. Vergessen sie also die Residencia!!
T. Steinmetz: Abschließend möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass bitte alle, die zur Wahl gehen möchten, sich bis zum 27. Dezember 2006 bei dem für sie zuständigen Ayuntamiento vergewissern, dass sie auch wirklich in der Wahlliste aufgeführt sind.
Aktuelle: Meine Herren, wir danken Ihnen für das Gespräch.
Conde Rudi: Und wir danken dem aktuellen spanienmagazin für seine Unterstützung.