deutschen Erbschaftsteuerrecht?Die in Deutschland über Jahrzehnte praktizierte Besteuerung von Immobilien im Erbfall nach dem sogenannten Einheitswertverfahren hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht im Herbst 1995 für verfassungswidrig erklärt.
Mit Wirkung zum 1. Januar 1996 war dann eine grundlegende Reform des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in Kraft getreten. Bebaute Grundstücke wurden seitdem nach dem sogenannten Ertragswertverfahren bewertet. Durch die damalige Reform waren gleichzeitig die Freibeträge deutlich vergrößert worden. Auch das seit nun zehn Jahren geltende Ertragswertverfahren begünstigt grundsätzlich allerdings das Vererben von Immobilienvermögen. Der für die Erbschaftsbesteuerung maßgebliche Ertragswert liegt fast stets unter dem Verkehrswert. Als Faustregel kann gelten, dass der Ertragswert ca. die Hälfte des tatsächlichen Verkehrswertes der Immobilie ausmacht.
Wegen dieser fortbestehenden Begünstigung des Vererbens von Grundstücken gab es sogleich nach Inkrafttreten der damaligen Reform erneut verfassungsrechtliche Bedenken.
Bereits im Jahre 2002 hat der Bundesfinanzhof deswegen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gebeten, erneut über die Verfassungsgemäßheit bzw. Verfassungswidrigkeit der jetzigen Erbschaftsbesteuerung zu entscheiden. Neben der Bewertung von Immobilien geht es hier um die Besteuerung von Betriebsvermögen im Erbfall. Die Entscheidung der Verfassungsrichter wird seit Monaten erwartet. Nach letzten Meldungen soll das Urteil im Februar diesen Jahres verkündet werden.
Seit Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 arbeitet die Bundesregierung parallel zu dem in Karlsruhe laufenden Verfahren an einer grundlegenden Reform des deutschen Erbschaftsteuerrechtes. Wenn man den Worten der Politiker Glauben schenkt, ist die Erleichterung der Betriebsnachfolge durch die Reform beabsichtigt. Zu befürchten ist hier allerdings, dass mögliche Steuerausfälle wegen Privilegierung bei Betriebsnachfolge zu grundsätzlich höheren Steuern beim Vererben von Immobilien führen werden.
Da allgemein erwartet wird, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherige Privilegierung des Vererbens von Immobilien zumindest einschränken wird, war in letzter Zeit wieder eine rege Nachfrage nach lebzeitigen Übertragungen von Immobilien auf die nächste Generation zu spüren.
Mit welchen konkreten Regelungen deutsche Immobilieneigentümer und deren Nachkommen zukünftig rechnen müssen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig ungewiss. Wenn möglich, sollen die zu erwartenden neuen Regelungen sogleich in die 3. Auflage unseres „Erbrechtsbrevier für Spanienfreunde“ aufgenommen werden.
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