Die Identifikationsnummer für AusländerDie Identifikationsnummer für Ausländer ist eine persönliche, einzige, exklusive und fortlaufende Nummer, die vom Innenministerium über das Ausländerbüro erteilt wird.
Alle Ausländer, die auf Grund ihrer wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Interessen mit Spanien zusammenarbeiten, erhalten zum Zweck der Identifikation eine Nummer.
Die Erteilung der Nummer darf nicht mit einer Residenzerlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung verwechselt werden. Es handelt sich um eine unumgängliche Nummer, die für jedes Rechts- und/oder Handelsgeschäft, das der Ausländer tätigen möchte, notwendig ist, wie z.B. Eröffnung eines Bankkontos, Kauf einer Immobilie, Kauf eines Fahrzeuges, Erteilung von notariellen Urkunden, Erklärung von Steuern, bei sämtlichen Behördengängen.
Die „Número de Identificación de Extranjeros (N.I.E.)“ kann in Spanien und auch im Ausland beantragt werden. Im Ausland ist die spanische Botschaft oder das spanische Konsulat des Landes, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, zuständig. In Spanien muss der Interessent persönlich im Ausländerbüro erscheinen und den Antrag stellen. Das Ausländerbüro ist in der Regel eine Abteilung der Polizeiwache.
Der Antrag, wenn er in Spanien erfolgt, kann gemäß Gesetz und Web-Seite des spanischen Innenministerium, auch von einem Vertreter mit notarieller General- oder Sondervollmacht eingereicht werden. Leider werden in zu vielen Polizeiwachen von Spanien, ohne Grund, nur die persönlichen Anträge angenommen, was bedeutet, dass die Erlangung der Identifikationsnummer für alle Unannehmlichkeiten bereitet.
Der Antrag muss auf dem standardisierten Formular zusammen mit einer beglaubigten Passkopie oder Kopie des Personalausweises eingereicht werden und begründet sein. Sollte die Kopie des Personalausweises oder Passes nicht beglaubigt sein, soll auch zum Ausländerbüro oder Konsulat das Original gebracht werden, damit der Beamte die Kopie bestätigen kann.
Die Ausländer, die nicht Staatsbürger der Europäischen Union und anderer Staaten der Europäischen Freihandelszone und der Schweiz sind, und den Antrag in Spanien stellen, müssen auch beweisen, dass sie sich in Spanien legal befinden.
In der Regel, wenn man den Antrag im Ausland stellt, sollte man erst beim Konsulat fragen, was für Unterlagen notwendig sind, da die Erfahrung uns zeigt, dass die verschiedenen spanischen Konsulate in der Europäischen Union sich nicht einig sind.
Die Ausstellung der Identifikationsnummerbescheinigung dauert in Spanien 2 bis 3 Wochen, wenn der Antragsteller Staatsbürger der Europäischen Union und anderer Staaten der Europäischen Freihandelszone und der Schweiz ist. Für Staatsbürger aus anderen Staaten dauert es etwas länger. Sollte der Antrag in einem spanischen Konsulat erfolgt sein, dann nimmt die Ausstellung sechs Wochen oder mehr in Anspruch.
Am 28. März 2007 ist die neue spanische Gesetzgebung über Zugang, freier Verkehr und Residenz in Spanien der Staatsbürger der Europäischen Union und anderer Staaten der Europäischen Freihandelszone und der Schweiz in Kraft getreten. Dieses Gesetz verpflichtet alle Staatsbürger der Europäischen Union und anderer Staaten der Europäischen Freihandelszone und der Schweiz, die mehr als drei Monate in Spanien bleiben möchten, sich im Zentralregister für Ausländer einzutragen.
Die Eintragung soll auch per Antrag bei dem Ausländerbüro der Polizeiwache erfolgen. Bei Antragstellung soll der europäische Staatsbürger eine Registrierungsbescheinigung erhalten, aus der Name, Staatsangehörigkeit, Adresse, Ausländeridentifikationsnummer (N.I.E.) und Registrierungsnummer hervorgeht.
Dr. Frühbeck
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