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Deutsche Botschaft und Konsulate in Spanien


15:08 Dienstag 2. Dezember 2008

Möglichkeiten der Reduzierung bzw. Optimierung der Erbschaftssteuerschuld deutscher Erben für in Spanien belegenes Vermögen

Im heutigen Artikel soll das Thema generell behandelt werden, im nächsten Artikel möchte ich ein konkretes Produkt zur erheblichen Reduzierung der Erbschaftssteuerschuld für in Spanien belegenes Vermögen darstellen.

1. Spanien und Deutschland haben kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Erbschaftssteuerrecht geschlossen. Weiterhin ist das deutsche Erbschaftssteuerrecht günstiger für die Erben als das spanische. Dies liegt in erster Linie daran, dass die hohen deutschen Freibeträge nach spanischer Gesetzgebung nicht vorgesehen sind. So kommt es auch, dass z. B. eben diese Freibeträge, welche nicht nur im Todesfall, sondern zuvor auch alle 10 Jahre zwischen Eltern und Kindern z.B. in Deutschland ausgenutzt werden dürfen, für den in Spanien lebenden Empfänger dieser Schenkung äußerst nachteilig sein könnte. Von Mutter und Vater kann ein Abkömmling nach deutschem Recht also alle 10 Jahre jeweils 205.000,- i, also insgesamt 410.000,- i, steuerfrei erhalten. Lebt dieser Abkömmling in Spanien so müsste der deutsche Freibetrag in Spanien als Schenkung voll versteuert werden. Eine legale Möglichkeit diese Freibeträge nach Spanien zu überweisen ohne dann dort Schenkungssteuer bezahlen zu müssen gibt es nicht. So wird im vorgenannten Beispiel von einigen Beratern empfohlen, diesen in Deutschland als Freibetrag qualifizierten nicht steuerpflichtigen Vorgang in ein Darlehen im Hinblick auf die spanische Behandlung „umzumünzen“. 

2. Vor dem Hintergrund der hohen Freibeträge in Deutschland, sind auch Angebote von Banken und sonstigen Finanzdienstleistern zu verstehen, die durch eine Belastung der spanischen Immobilie im Wege einer Hypothek erreichen möchten, die Bewertung der Immobilie in Spanien derart herunterzufahren, dass keine oder wenig Erbschaftssteuer geschuldet wird. Hier ist Vorsicht geboten! Es gibt nicht nur seriöse Anbieter. 

Was ist der Grundgedanke? Der Grundgedanke ist der, dass auf die spanische Immobilie ein Darlehen, gesichert durch eine Hypothek, aufgenommen wird. Dieser Betrag wird dann nach Deutschland transferiert und dem Erben im Rahmen der jeweils 10jährigen Freibetragsperiode geschenkt. Nach spanischem Recht muss kein wirtschaftlicher Zusammenhang der Schuld mit dem Inlandsvermögen vorhanden sein. So lässt sich die Bemessungsgrundlage in Spanien durch Abzug dieser Schuldenposition neutralisieren. – Der Eigentümer der Immobilie muss allerdings endgültig entreichert sein.

Diese Finanzprodukte sind insbesondere für die älteren Menschen interessant, da die „normalen“ Banken ab einem bestimmten Alter kaum noch Hypothekendarlehen vergeben.
Wir haben verschiedenen Angebote analysiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass man diesen Angeboten in ausgewählten Fällen durchaus näher treten kann.
In der nächsten Ausgabe werden wir ein Produkt anhand von Rechenbeispielen darstellen.

Im Ergebnis kann gesagt werden, dass durch die geschickte Ausnutzung dieses Modells ältere Leute zum einen Geldbeträge bereits steuerfrei in die nächste Generation übertragen können und im gleichen Moment auf die belastete Immobilie nach spanischem Erbschaftssteuerrecht weniger Erbschaftssteuer bezahlt werden muss.
Ein weiterer Effekt ist, dass ein kleiner Teil (bis 25% des aufgenommenen Darlehens) auch noch an die älteren Eigentümer ausgeschüttet werden könnte. Dies kommt aber auf den Einzelfall an.
Alles in Allem ist zu sagen, dass dieses komplexe und nicht ganz einfach zu verstehende Thema eine hochinteressante rechtlich zulässige Möglichkeit darstellt, die verschiedene Steuersituation in zwei Ländern, nämlich in Spanien und Deutschland, zu optimieren.
Vergessen werden soll jedoch nicht, dass der Trend zur Zeit in Europa dahin geht, eine generelle Abschaffung der Erbschaftssteuer (nicht Schenkungssteuer!) zu diskutieren. Meiner Auffassung nach, wird es in einigen Jahren keine Erbschaftssteuer in Europa mehr geben. Vor diesem Hintergrund ist auch in Betracht zu ziehen, dass der Anteil der Erbschaftssteuer in Deutschland gemessen am gesamten Steueraufkommen für die Bundesrepublik Deutschland lediglich 1% beträgt!

Matthias Wohlfahrt
C.C. Guadalmina Alta
Bloque Barclays Bank, 1a planta 
29678 San Pedro de Alcántara (Málaga)
Tel. 952 88 08 55  Fax 952 88 02 81
E-Mail: wohlfahrt@wohlfahrt-abogados.com

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