II. Notwendige Informationen und Unterlagen für die Gründung einer spanischen Gesellschaft.Für die Gründung einer Gesellschaft in Spanien ist folgendes zu berücksichtigen:
1. Bezeichnung der Gesellschaft.
Vor der Gründung muss eine Bescheinigung des Handelsregisters einholt werden, dass die gewünschte Bezeichnung nicht bereits von einer anderen bestehenden spanischen Gesellschaft benutzt wird. Die Bescheinigung wird der Gründungsurkunde beigefügt.
2. Zweck der Gesellschaft
Der Zweck der Gesellschaft muss in den Statuten genau definiert werden. Zu allgemeine Definitionen sind nach spanischem Recht nicht zulässig, das heißt die Tätigkeiten, die den Zweck darstellen werden, sind ausdrücklich und präzise aufzuführen.
3. Sitz der Gesellschaft
In den Statuten ist auch der Sitz der Gesellschaft anzugeben.
4. Kapital der Gesellschaft
Das Mindestkapital einer Aktiengesellschaft beträgt 60.101.21,- Euro. Bei der Gründung der Gesellschaft ist lediglich 25% des Kapitals einzuzahlen, das heißt 15.025.30,- Euro. Die Einzahlung der übrigen 75%, das heißt 45.075.91,- Euro, hat in einer Maximalfrist von 5 Jahren zu erfolgen. Diese Einzahlung kann auch zu Lasten von Gewinnen durchgeführt werden.
Das Mindestkapital einer GmbH beträgt 3.005.06,- Euro. Das Kapital ist bei der Gründung der Gesellschaft voll einzuzahlen.
Für die Gründung einer Einfachen Kommanditgesellschaft bestehen keine Mindestkapitalvorschriften.
Das einzuzahlende Kapital muss vor der Gründung auf ein Bankkonto eingezahlt werden. In Spanien nicht ansässige Gesellschafter müssen die Überweisung in Auslandswährung vornehmen. Die spanische Bank, die die Überweisungen erhält, stellt eine Bankbescheinigung aus, die Bestandteil der Gründungsurkunde wird.
5. Gesellschafter
In der Gründungsurkunde müssen die persönlichen Angaben der Gesellschafter angegeben werden.
Als persönliche Angaben gelten bzgl. der natürlichen Personen:
a) Vorname,
b) Name,
c) Geburtsdatum,
d) Staatsangehörigkeit,
e) Domizil,
f) Personalausweis- oder Passnummer,
g) Personalausweis- oder Paßausstellungsort und -ausstellungsdatum.
Bei Gesellschaften gelten als persönliche Angaben:
a) die Firmenbezeichnung,
b) der Sitz, und
c) die Eintragungsdaten im Handelsregister.
Dr. Frühbeck
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