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Deutsche Botschaft und Konsulate in Spanien


13:33 Dienstag 2. Dezember 2008

Erbschaftsteuer

Teil 3

Das Erbschaftsteuerrecht und seine regionalen Besonderheiten gehören zu den kompliziertesten Materien der spanischen Steuergesetzgebung. Sowohl die Bewertung der Nachlaßgegenstände, insbesondere der Immobilien als auch die tatsächlichen Steuerzahlungen sind konfliktträchtig. Gerade die nominell hohen Steuersätze hatten seit Jahrzehnten mehr oder weniger legale, häufig jedenfalls erfolgreiche Vermeidungsstrategien zur Konsequenz. Nach der bereits erfolgten Abschaffung der Erbschaftsteuern im Nachbarland Portugal wird auch in Spanien die vollständige Abschaffung der Erbschaftsteuern immer wieder diskutiert. Sollten sich in Deutschland die Umverteiler durchsetzen und gerade den ohnehin gebeutelten Mittelstand auch beim Generationswechsel noch einmal kräftig zur Kasse bitten, wird Spanien sicherlich versuchen, wohlhabende deutsche Senioren nicht nur als Immobilieneigentümer, sondern auch als einkommensteuerzahlende Residenten zu gewinnen, wenn gleichzeitig der Wegfall der Erbschaftsteuern winkt. 

Es  gibt  bereits Anzeichen dass in wenigen Jahren mit einer Abschaffung nicht nur der Erbschaftsteuer sondern auch der Vermögensteuer in Spanien zu rechnen ist.  Ein Ausgleich würde durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer erreicht. Der spanische Fiskus hat ausgerechnet dass mittels einer einprozentigen Erhöhung der heute in Spanien gültigen 16%igen  Mehrwertsteuer beide Steuern abgeschafft werden könnten.

In der Zwischenzeit werden wir versuchen in verschiedenen Artikel das  Erbrecht und insbesondere die spanische  Erbschaftsteuer zu erklären.

Die Autoren sind auch Verfasser des Erbrechtsbreviers für Spanienfreunde
3. Auflage, Hamburg/Marbella 2007
ISBN 978-3-00-021106-5

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