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20:42 Dienstag 7. Oktober 2008

Equity Release

Eine interessante Möglichkeit zur Geldaufnahme und Geldanlage – und Vieles mehr

Equity Release nennt man die Möglichkeit eine unbelastete Immobilie mit einer Hypothek zu belasten, um dieses Geld anders, sinnvoller zu verwenden – oder man könnte auch sagen, einen Teil des Wertes der Immobilie zu „versilbern“. 

Man fragt sich: „Was ist der Unterschied zu einer  „normalen“ Hypothek“.
Ganz einfach: Hypothekendarlehen werden nur vergeben, wenn der Hypothekenschuldner ausreichend monatliche Einkünfte nachweisen kann und überdies nicht zu alt ist. Die Bank macht ihr Geschäft mit Zins und Tilgung und möchte komplizierte Zwangsversteigerungsverfahren, Erbstreitigkeiten oder Ähnliches vermeiden.
Viele ältere Hausbesitzer, bzw. solche die ihre monatlichen Einkünfte nicht angeben wollen oder können, bekommen kein Hypothekendarlehen.
An dieser Stelle setzt die Equity Release-Hypothek an. Sie wird auch ohne Einkommensnachweis und für ältere Menschen vergeben. – Die Bank behält das Geld jedoch zum größten Teil. Welchen Vorteil hat dies für den Kunden?

Beispiel:
Die Schätzung der Immobilie durch den Gutachter beträgt 1.000.000,00 i. In der Regel werden 80% beliehen, d.h. 800.000,00 i. Hiervon behält die Bank wiederum ca. 80%, d.h. der Rest von 160.000,00 i steht dem Kunden zur freien Verfügung. Den Rest des Geldes (640.000,00 i) behält die Bank zur Verwaltung bei einer Laufzeit bis zu 12 Jahre. Aus dem verwalteten Portefeuille wird Zins und Tilgung der Hypothek beglichen. Nach der Laufzeit sollte dann noch ein Überschuss erwirtschaftet worden sein. Der wird ausbezahlt. 

Welche Vorteile hat diese Equity Release Hypothek?

1. Insbesondere ältere Leute kommen so in den Genuss von Hypotheken, die ihnen sonst nicht gewährt worden wären. Oftmals soll das Haus noch renoviert werden bevor es verkauft wird. Auch der altersbedingte Umzug nach Deutschland kostet Geld. In unserem Beispiel kämen die 160.000,00 i hierfür in Frage.

2. Die Immobilie ist dann belastet und bei der Bewertung im Erbfall ist lediglich auf den Verkehrswert abzüglich der Hypothek Erbschaftssteuer zu bezahlen.

Dies bedeutet in unserem Beispiel (gerechnet mit einem Erben):

Steuerpflicht 1.000.000,00 €  = 263.000,00 €
Steuerpflicht     200.000,00 €  =   29.000,00 €
Differenz                                      = 234.000,00 €

Es wird also ein erheblicher Betrag an spanischer Erbschaftssteuer vermieden.

3. Der im Depot der Bank verbleibende Betrag kann den Erben nach deutschem Recht steuerfrei (vorweggenommene Erbfolge) geschenkt werden und zwar in der Höhe der deutschen Freibeträge, die im Erbfall oder alle 10 Jahre durch Schenkung von Eltern auf Kinder übertragen werden können.
Je Elternpaar zu Kind sind dies immerhin 205.000,00 i. Also können Vater und Mutter zusammen 410.000,00 i Freibeträge übertragen (Voraussetzung für dieses Modell ist, dass die Hausbesitzer und Hypothekennehmer deutsche, beschränkt steuerpflichtig in Spanien und deren Erben unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind).

Wenn Sie sich informieren wollen, ob dies „etwas für Sie ist“ oder wenn Sie Kontakt zu Anbietern suchen, rufen Sie mich doch einfach an.

Matthias Wohlfahrt
C.C. Guadalmina Alta
Bloque Barclays Bank, 1a planta 
29678 San Pedro de Alcántara (Málaga)
Tel. 952 88 08 55 - Fax 952 88 02 81
E-Mail: wohlfahrt@wohlfahrt-abogados.com

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