Zum 01.11.2007 tritt die Novelle zum Passgesetz in Kraft, die verschiedene Änderungen bei der Ausgestaltung von deutschen Reisepässen mit sich bringt. Die bekannteste Neuerung ist die zusätzliche Speicherung von Fingerabdrücken in dem im Reisepass (Europapass) integrierten Chip.
Wegen Problemen bei der Umsetzung der neuen Vorschriften (verzögerte Lieferung und Installation der erforderlichen technischen Geräte) ist es möglich, dass mit Inkrafttreten des neuen Passgesetzes am 01.11.2007 für mehrere Monate keine Anträge auf Reisepässe in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland angenommen werden können. Das Konsulat Málaga bedauert diesen Zustand und die damit einhergehenden Unannehmlichkeiten, hat dies jedoch nicht zu verantworten.
Wir raten Ihnen:
Wenn Ihr alter Pass vor Mitte 2008 abläuft: Beantragen Sie Ihren neuen Reisepass bereits jetzt, spätestens jedoch bis zum 15.10.2007 beim Konsulat Málaga oder bei Ihrem Honorarkonsul in Almería bzw. Jerez de la Frontera. Bitte bedenken Sie auch, dass es insbesondere in den letzten Tagen vor dem 15.10.2007 zu einem größeren Ansturm kommen kann. Daher ist es ratsam, den Antrag möglichst bald zu stellen.
Sollten Sie in der Zeit, in der es dem Konsulat Málaga nicht möglich sein wird Anträge für Reisepässe (Europapässe) entgegenzunehmen, dringend einen Pass benötigen, so kann Ihnen nur ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeitsdauer 1 Jahr) ausgestellt werden. Der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses kann auch bei Ihrem Honorarkonsul in Almería bzw. Jerez de la Frontera abgegeben werden.
Der vorläufige Reisepass ist zwar grundsätzlich ein vollgültiger Pass, berechtigt jedoch nicht zur visumsfreien Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika. Es muss daher bei unaufschiebbaren Reisen in die USA bei der US-Botschaft in Madrid ein Visum beantragt werden.
Weitergehende Informationen zum Thema Reisepässe (Europapässe) und deren Beantragung können Sie auf unserer Website abrufen: www.malaga.diplo.de