1.) Die Grundform des Equity Release und seine Gefahren
In der Oktober-Ausgabe habe ich erstmalig das Thema “Equity Release” behandelt. Bei diesem Konstrukt nimmt der Eigentümer einer unbelasteten Immobilie ein hypothekarisch gesichertes Darlehen auf. Von dem so erhaltenen Betrag wird ein kleiner Teil ausbezahlt (ca. 20%). Der Rest geht bei der gleichen Bank in die Vermögensverwaltung. Die Bank hat also “zwei Hüte auf”. Zum einen handelt sie als Hypothekengeber, zum anderen als Vermögensverwalter. Auf den Hauptsachebetrag wird während der Laufzeit nur Zins und nicht die Tilgung bezahlt. Der Vermögensverwalter muss also in 12 Jahren einen hohen Betrag erwirtschaften, um auch die Hauptsache zurück zu bezahlen. Auf der einen Seite unterliegt man den üblichen Hypothekenkonditionen mit variablem Zinssatz und auf der anderen Seite versucht man genügend zu erwirtschaften, wobei man den Markt nicht beeinflussen kann (erwähnt sei die Hypothekenkrise in den USA). Ein Risiko also! Lassen Sie sich von einem zugelassenen Rechtsanwalt beraten. Das Thema ist im Detail nicht einfach zu verstehen.
Lassen Sie sich nicht auf ein “Equity Release” ein, weil Sie kein Geld mehr haben und die 20% des “herausgelösten” Kapitals brauchen. Dies ist eine sehr kurzfristige Betrachtungsweise. Ansonsten ist “Equity Release” am jeweiligen Einzelfall zu messen.
2.) Die verfeinerte Variante der privaten Versicherungslösung mit oder ohne “Equity Release“
Im Fordergrund stehen für die Erben neue günstige Regelungen, die die deutsche Erbschaftsteuerreform mit sich bringt. Die Freibeträge zwischen Eltern und Kindern werden von 205.000,- Euro pro Elternteil pro Kind auf 400.000,- Euro angehoben.
Nun macht es erst richtig Sinn, sich nur wegen der zukünftigen noch höheren Freibeträge, um eine sorgfältige vorweggenommene Erbfolgeplanung zu kümmern. Hier ist der Abschluss einer z.B. luxemburgischen Kapitallebensversicherung zu empfehlen.
Zum einen kann auf die Versteuerung der Zinserträge nach Erwerb der Versicherung über die Laufzeit verzichtet werden. Die steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen in Deutschland wurde zum 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Der gesamte Ertrag aus Lebensversicherungen ist erst bei Ablauf oder Kündigung steuerpflichtig.
Erfolgt die Auszahlung bei Ablauf bzw. Kündigung nach einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren und nach dem vollendeten 60. Lebensjahr des Steuerpflichtigen, wird der Ertrag nur zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren) besteuert.
Dies ergibt einen steuerfreien Vermögensaufbau während der Vertragslaufzeit und eine flexible Gestaltung je nachdem wann und wie Steuern bezahlt werden sollen.
Hinsichtlich der erbschaftsteuerlichen Seite wird die Lebensversicherung auf den Todeszeitpunkt an die Erben übertragen und dadurch wird auch ein steuerlicher Effekt hinsichtlich der Erbschaftsteuer erzielt. Weiterhin sind Erträge aus Versicherungen nicht von der EU-Zinsrichtlinie betroffen.
Luxemburgische Versicherungsunternehmen unterliegen auch nicht der Meldepflicht. Es obliegt dem steuerpflichtigen Leistungsempfänger oder Bezugsberechtigten, die erforderlichen Mitteilungen an die zuständigen Steuerbehörden zu machen!
Diese in Deutschland anerkannten Lebensversicherungen sind ein ideales Instrument zur Steueroptimierung und Steuereinsparung. Im Detail muss jedoch genau verstanden werden, worum es sich handelt und insbesondere, ob das Modell auf Ihren Fall maßgeschneidert angepasst werden kann.
Genau an der Stelle, wo sich die Frage stellt, wie bezahle ich die Kapitallebensversicherung, setzt das “Equity Release” normalerweise an. Von den unter Ziffer 1.) genannten ca. 80%, die in die Vermögensverwaltung gehen, wurde bisher, wenn man sich dafür entschied, eine Lebensversicherung erworben.
Der Unterzeichner hält nicht viel von der Verbindung von “Equity Release” und diesen Kapitallebensversicherungslösungen. Zumindest nicht, wenn bis fast 100% die Finanzierung aus dem “Equity Release-Modell”, d.h. aus der Hypothek, gezogen werden soll. Natürlich kann eine Mischkalkulation in der Gestalt gemacht werden, dass der Interessent 50% aus einem anderen Depot oder Konto für den Erwerb der Kapitallebensversicherung verwendet und den Rest im Wege von “Equity Release” auffüllt.
In kurzer Zeit kann dieses komplexe und sehr interessante, aber auch sehr konfliktreiche Thema, nicht beschrieben werden.
Für Interessenten besteht deshalb die Möglichkeit sich bei mir in der Kanzlei am 18. und 19. Dezember 2007 durch einen luxemburgischen Versicherungsspezialisten und mich kostenlos beraten zu lassen.
Bitte melden Sie sich bei mir telefonisch an, damit wir feststellen können, ob diese Beratung für Sie sinnvoll ist.
Matthias Wohlfahrt
C.C. Guadalmina Alta
Bloque Barclays Bank, 1a planta
29678 San Pedro de Alcántara (Málaga)
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