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Deutsche Botschaft und Konsulate in Spanien


04:17 Montag 13. Oktober 2008

Helfen spanische Testamente?

Vielfach wird deutschen Staatsangehörigen empfohlen, in Spanien Testamente für ihr spanisches Immobilieneigentum zu errichten. Diese Empfehlung führt häufig zu fehlerhaften Testamenten und langwierigen Rechtstreitigkeiten.

Deutsche werden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit auch hinsichtlich des spanischen Immobilienvermögens grundsätzlich nach deutschem Erbrecht beerbt. Wegen des spanischen Vermögens ist nur das spanische Verfahrensrecht und die spanische Erbschaftsteuer zu berücksichtigen. 

Das spanische Erbrecht kennt neben den außerordentlichen Testamenten für gewisse Sondersituationen drei ordentliche Testamentsformen, nämlich das eigenhändige, das öffentliche und das verschlossene Testament. Regelmäßig wird Deutschen zur Errichtung öffentlicher Testamente vor einem spanischen Notar geraten. Ein solches Testament ist allerdings nur dann überhaupt sinnvoll, wenn der spanische Notar das für den Erbfall maßgebliche deutsche Erbrecht im einzelnen kennt. Diese Rechtskenntnisse wird man bei den wenigstens spanischen Notaren unterstellen können. Es kommt dann bei der Formulierung der Testamente regelmäßig zu Missverständnissen und Irrtümern und sich daraus später ergebenden umfangreichen Streitigkeiten. 

Testamente vor spanischen Notaren empfehlen sich deswegen nur in einfach gelagerten Fällen und sollten im übrigen ausdrücklich auf das spanische Nachlaßvermögen beschränkt werden. Der Erblasser kann dann durch die Errichtung des spanischen Testamentes immerhin sicherstellen, dass dieser letzte Wille im zentralen Testamentsregister in Madrid registriert und nach seinem Tode bei der Erbschaftsabwicklung in Spanien zwingend berücksichtigt wird. Von eigenhändigen Testamentserrichtungen in Spanien ist ausdrücklich abzuraten. Gerade das in Deutschland so beliebte Berliner Testament, nämlich die gegenseitige Einsetzung von Ehegatten mit einer Schlußerbenstellung der gemeinsamen Kinder ist im spanischen Recht unbekannt. Die Durchsetzung wird dann häufig an den Verständnisschwierigkeiten der spanischen Gerichte und Behörden scheitern. Sobald die Vermögens- und Familiensituation nicht nur ganz simpel sind, empfiehlt es sich dringend, fachgerechte Beratung unter Berücksichtigung des deutschen und des spanischen Erbschafts- und des entsprechenden Erbschaftsteuerrechtes einzuholen, um damit maßgeschneiderte Lösungen zu erreichen. Die hier entstehenden Kosten sind regelmäßig nur ein Bruchteil der sonst zu erwartenden Kosten für später langwierige Streitigkeiten.

Abogado José Luis Palanco Bührlen

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