In den vergangenen Jahren sind die Immobilienpreise in Spanien stark angestiegen. Vermögenswerte in Immobilien sind jedoch nicht liquide, bringen abgesehen von der Wertsteigerung keine Rendite und unterliegen im Erbfall den hohen Erbschaftssteuersätzen der spanischen Finanzbehörde. Arnbaeck Remo Troen & Partners begegnet der geschilderten Problematik mit einem innovativen Anlagemodell unter dem Namen Wealth Protection Plan.
Tobias Heyden, Direktor des Finanzdienstleister
Arnbaeck Remo Troen & Partners Spanien, im Gespräch.
Welche Ziele verfolgt der Wealth Protection Plan?
Mit dem Wealth Protection Plan gelangt der Anleger an liquide Mittel, diversifiziert sein Vermögen über die bestehende Immobilie hinaus und kann abhängig vom steuerlichen Wohnsitz bestimmte Steuerarten wie Einkommens- und Vermögenssteuer, insbesondere aber die Erbschaftssteuer optimieren.
Wie funktioniert der Plan?
Zunächst belegt der Anleger seine Immobilie mit einem nachträglichen, tilgungsfreien Hypothekendarlehen in Höhe von bis zu 100 Prozent des Gutachterwertes. Bis zu 25 Prozent des Darlehens kann sich der Kunde sofort auszahlen lassen und damit zum Beispiel eine bestehende Hypothek ablösen oder diesen Betrag zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes einsetzen. Das verbleibende Kapital wird in einer individuell auf die Zielsetzung und Vermögenssituation der Familie angepassten Anlagestrategie bei unseren Partnerbanken in Luxemburg, der Schweiz oder Guernsey angelegt und mit einer Lebensversicherung luxemburgischen Rechts ummantelt. Mit den jährlichen Anlageerträgen werden die Zinsen der Hypothek bedient. Insofern handelt es sich bei dem Wealth Protection Plan in der Regel um ein selbsttragendes Modell.
In den meisten Ländern würde eine vorsichtige Ruhestandsplanung das Ziel verfolgen, die ausstehenden Schulden zu vermindern. Warum raten Sie Ihren Kunden dazu sich hoch zu verschulden?
Im Rahmen des Steuerrechts gibt es zwischen Deutschland und Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das die Erfassung und mehrfache Besteuerung von ein und demselben Tatbestand zu vermeiden hilft. Eine solche Vereinbarung wurde jedoch für erbschafts- und schenkungssteuerliche Belange nicht getroffen. Dies hat leider eine nachteilige Erbschaftssteuer-Regelung zur Folge:
Die aus Deutschland bekannten Freibeträge, die es erlauben, kleinere oder Teile von großen Vermögen bei vernünftiger Planung steuerfrei auf die nächste Generation zu übertragen, gibt es in Spanien nicht.
Die Freibeträge beschränken sich bei Erben ersten Grades (Kinder, Ehegatten und Vorfahren) auf 15.956,87 Euro. Das wiederum bedeutet, dass beispielsweise bei Vererbung einer spanischen Immobilie mit einem Verkehrswert von 1 Million Euro der spanische Fiskus Erbschaftssteuern in Höhe von ca. 262.000,- Euro verlangt. Dies führt häufig, obwohl nicht gewollt, zur Veräußerung der Immobilie, da sich die Erben oft außerstande sehen die Erbschaftssteuer zu bezahlen.
Neben der legalen Vermeidung der spanischen Erbschaftssteuer wird gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, das ursprünglich in der Immobilie gebundene Kapital einer rentablen Geldanlage zuzuführen und zusätzlich freie Liquidität zu schaffen.
Nach einer langen Niedrigzinsphase steigen die Zinsen in Europa nun wieder an. Lohnt sich das ganze dann noch?
Im Normalfall empfehlen wir, das Hypothekendarlehen in Schweizer Franken aufzunehmen. Da liegt der Zins derzeit bei zirka vier Prozent inklusive Marge. Wir rechnen damit, dass es evtl. noch eine Erhöhung gibt und danach die Zinsen sich stabilisieren bzw. wieder sinken werden.
Von welcher Rendite gehen sie bei der Vermögensanlage aus?
Bei einer ausgewogenen Anlagestrategie von 40 Prozent Aktien und 60 Prozent festverzinslichen Anlagen wurde in den vergangenen fünf Jahren eine Vorsteuerrendite in Höhe von 7,27% erzielt. Die Zielrendite liegt zwischen 6-8%.
Wem würden Sie Ihr Anlagemodell empfehlen und wer sollte lieber die Finger davon lassen?
Entscheidend ist, dass der Anleger eine gewisse Anlageerfahrung mitbringt und somit mit den Chancen und Risiken der Finanzmärkte umgehen kann. Zudem ist das Risiko beim Wealth Protection Plan zum Beispiel durch eine geringere Beleihung der Immobilie steuerbar. Jemand, der überhaupt keine Risiken, nicht einmal kurzfristige, eingehen will, sollte generell die Finger von den Finanzmärkten lassen. Das gilt auch für den Wealth Protection Plan.
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