Das neue deutsche Erbschaftsteuerrecht. Risiken und Zweifel am stark umworbenen Finanzierungsmodell „Equity Release“ (letztmalig)
Vieler Orts liest und hört man Neuigkeiten zum Thema Abgeltungsteuer- und Erbschaftsteuerreform in Deutschland sowie zum Thema Equity Release.
Eines kann bereits jetzt gesagt werden: Steuern sparen macht nur Sinn für Menschen, die auch Einkommen haben und aufgrund dessen ein entsprechendes Vermögen in Immobilien oder in Depots angespart haben. Die viel angepriesenen Equity Release-Modelle passen hier kaum. Dort soll die Bank den Bürger „reich machen“, damit er in die Situation kommt Steuern zu sparen. Dieser Ansatz wird nicht funktionieren.
Für Steuerbürger mit Vermögen ist es allerdings nichts Außergewöhnliches, dass die Vermögensverwaltung sich den gesetzlichen und steuerlichen Neuerungen im Laufe der Jahrzehnte anzupassen hat.
Die Abgeltungsteuer und wie man sie gestalten kann
Nach der neuen Abgeltungsteuer sind ab Januar 2009 in Deutschland einheitlich 25% Steuern auf Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne, z.B. aus Aktien, Fonds und Zertifikaten, fällig. Es ist also nicht mehr so wie früher, dass kurze Spekulationsfristen Kapitalerträge in der Regel steuerfrei machte, wenn der Vermögensverwalter entsprechend den gesetzlichen Anforderungen für den Kunden außerhalb der Spekulationsfristen kaufte und verkaufte.
Die Steuer wird direkt von den Banken abgeführt, ausländische Kapitalerträge muss der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt angeben.
Zusätzlich wird sich die Art und Weise der Vermögensverwaltung ändern müssen, nach der bisher aktuelle Entwicklungen der Märkte angepasst wurden. Nun ist bei jeder Gewinnrealisierung oder Zins- und Dividendengutschrift die Abgeltungsteuer fällig.
Es stellt sich die Frage, wie die Vorteile einer professionellen Vermögensverwaltung zukünftig steueroptimiert genutzt werden können. Unter diesen Rahmenbedingungen der Abgeltungsteuer rücken Lebensversicherungsregelungen verstärkt ins Blickfeld.
Für deutsche unbeschränkt Steuerpflichtige, die bereits Aktiendepots und sonstige werthaltige Depots besitzen, empfiehlt sich eine langfristige Steuerplanung durch Ummantelung der Depots mit einer luxemburgischen Lebensversicherung. Zwar gilt auch hier grundsätzlich die 25%ige Pauschale, doch wird sie erst bei Auszahlung des Vermögenszuwachses (Differenz zwischen Ablaufleistung und Prämienvolumen) erhoben. Der Anleger erreicht so eine optimale Steuerstundung. Darüber hinaus lässt sich die steuerliche Belastung dieser Erträge sogar halbieren, wenn die Lebensversicherung mindestens 12 Jahre läuft und der Begünstigte bei der Auszahlung 60 Jahre oder älter ist. Bei Versterben der versicherten Person ist die Auszahlung an den Begünstigten komplett steuerfrei.
Bei einer Investition in einen Dachfonds, bzw. in einen Fondssparplan, als weitere Gestaltungsalternative, ist eine steuerliche Optimierung nur zeitlich befristet. Diese standardisierten Lösungen haben hohe Kosten, eine geringe Flexibilität und keine besonderen steuerlichen Vorteile im Rahmen einer gezielten Nachlassplanung. Das Anlagedepot im Mantel einer luxemburgischen Lebensversicherung kann hingegen nach Ihrem persönlichen Anlegerprofil individuell in Einzelwerten verwaltet werden und eröffnet gleichzeitig steueroptimierte Gestaltungsmöglichkeiten im Generationenmanagement.
Das neue deutsche Erbschaftsteuerrecht und die hohen Freibeträge
Die Erbschaftsteuer in Europa ist meiner Auffassung nach ein Auslaufmodell. Auch wenn Viele meinen, dies sei eher dem Bereich des „wishful thinking“ zuzuordnen, so lässt sich der Trend doch in Ländern wie z.B. Österreich, Italien, Frankreich und evtl. auch Spanien nach einem Regierungswechsel erkennen.
Die Deutschen sehen dies anders, da es sich bei uns leider immer noch um eine neidpolitische Diskussion handelt und in Deutschland deswegen nicht zu erwarten ist, dass die Erbschaftsteuer zukünftig abgeschafft wird.
Dies ist umso erstaunlicher, da die Erbschaftsteuer am Gesamtsteueraufkommen der Bundesrepublik Deutschland lediglich 0,5% (!!) beträgt.
Die neue Erbschaftsteuerreform ist aber doch für den allergrößten Teil der Bundesbürger eine Erleichterung, da die Freibeträge wesentlich erhöht werden. Hier ist ein entscheidender Unterschied zur spanischen Erbschaftsteuer zu sehen, die, wenn überhaupt, nur sehr geringe Freibeträge kennt.
Die Freibeträge für Ehepartner werden auf 500.000,- Euro, statt bisher 307.000,- Euro, die für die Kinder auf 400.000,- Euro, statt wie bisher 207.000,- Euro , die für Enkelkinder auf 200.000,- Euro statt bisher nur 51.200,- Euro erhöht. Die persönlichen Freibeträge gelten gegenüber jedem Eltern- beziehungsweise Großelternteil in voller Höhe und leben zehn Jahre nach der Inanspruchnahme erneut auf. Dies ist, wenn man dazu noch in Betracht zieht, dass die Immobilienbesteuerung auf Immobilienbesitz in Deutschland langfristig immer günstiger sein wird, als die Besteuerung von Finanzwerten ein erheblicher Vorteil für Erblasser und Erben und führt letztendlich dazu, dass fast gar keine Erbschaftsteuer bei mittleren Vermögen zu zahlen ist.
Für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Steuerbürger, die in Spanien eine Immobilie haben, kommt an dieser Stelle die Frage ins Spiel, was mit der wesentlich höheren spanischen Erbschaftsteuer vor diesem Hintergrund zu gestalten wäre.
Hier kommen wir zur Verbindung mit Punkt eins dieses Artikels, der Abgeltungsteuer. Für Steuerbürger, die schon ein gewisses Vermögen in Depots haben und diese mit einem luxemburgischen Versicherungsmantel überziehen wollen, käme dann als nächster Schritt die Möglichkeit in Betracht die spanische Immobilie zu beleihen und diese Beträge auch den bestehenden Depots, d.h. der Lebensversicherung, zuzuführen. In Spanien ist dann lediglich auf den Immobilienwert abzgl. der Hypothek die Erbschaftsteuer zu entrichten.
Dies ist deswegen ein wichtiger zu empfehlender Schritt, da zwischen Deutschland und Spanien kein Doppelbesteuerungsabkommen im Erbschaftsteuerrecht besteht und so im Wege der allgemeinen Anrechnungsformel von der deutschen Erbschaftsteuer für das Objekt in Spanien die spanische Steuer für dasselbe Objekt abgezogen werden kann. Dies bringt allerdings wenig, da die spanische Erbschaftsteuer immer höher sein wird. Per Saldo hat man es dann also mit einer Doppelbesteuerung zu tun. Deswegen können die in Spanien aufgenommenen Beträge aufschiebend bedingt geschenkt werden, unter Ausnutzung der hohen neuen deutschen Freibeträge.
Equity Release und wie man es vernünftig in ausgewählten Einzelfällen verwenden könnte.
Equity Release hat sich mit Recht zu einem „Schreckgespenst“ an der Costa del Sol entwickelt. Viele unseriöse Anbieter „tummeln“ sich hier und versuchen mit den vorgenannten Argumenten Abgeltungsteuer und insbesondere mit der hohen Erbschaftsteuer unwissende, insbesondere ältere Menschen, die die Zusammenhänge nicht mehr verstehen können, in Equity Release-Modelle zu treiben.
Ich habe oben bereits angesprochen, dass die Beleihung einer spanischen Immobilie zu Reduzierung der Erbschaftsteuer grundsätzlich sinnvoll ist, aber nicht dann, wenn man sonst keinen Cent Kapitalvermögen besitzt. Wenn bereits ausreichend überwiegend Finanzwerte in einem Depot vorhanden sind, die in einer konservativen Anlagestrategie gefahren werden, macht es Sinn darüber nachzudenken, diesen Mitteln durch die Aufnahme einer Hypothek auf die spanische Immobilie weitere Mittel zuzuführen.
Für jemand, der nur eine Immobilie besitzt und Geld aufnimmt, um Steuern zu sparen, ist dies der falsche Ansatz. Hiervor kann nur gewarnt werden. Erkundigen Sie sich über die „schwarzen Schafe am Markt“. Es gibt bereits im Internet Selbsthilfegruppen.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht mich anzurufen.
Matthias Wohlfahrt
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